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Nutzerinnen und Nutzer müssen Cookies auf einer Webseite nun aktiv zustimmen. Das hat ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs ergeben. Worauf müssen Webseitenbetreibende jetzt achten, um Bußgelder zu vermeiden?

Cookie-Urteil: Was hat der Bundesgerichtshof genau entschieden?

Im Internet hinterlässt jeder Nutzer und jede Nutzerinnen Spuren, eine Art digitalen Fußabdruck in Form der eigenen Daten. Diese Daten werden gespeichert, um die Vorlieben und Interessen der Nutzerinnen und Nutzer gezielt für Werbemaßnahmen zu nutzen. Die Speicherung dieser Daten ist auch als Cookie bekannt. Doch genau um dieses Vorgehen gab es in den letzten Jahren oft Diskussionen - Welche Daten dürfen erhoben werden? Über was müssen Nutzerinnen und Nutzer informiert werden?

Bei einem Gerichtsstreit zwischen einem Anbieter von Online-Gewinnspielen, Planet49, und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen hat der Bundesgerichtshof nun ein eindeutiges Urteil gefällt. Cookies dürfen nicht ohne die aktive Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer erhoben werden. Bisher galt eine Art Sonderweg, denn auf vielen Webseiten reichte es, wenn Nutzerinnen und Nutzer der Verwendung von Cookies aktiv widersprochen haben. Taten sie das nicht, wurden die entsprechenden Daten erhoben.

Das soll jetzt der Vergangenheit angehören. Über einen Klick auf einen OK-Button müssen Nutzerinnen und Nutzer der Verarbeitung ihrer Daten nun zustimmen. Eine bereits ausgewählte Checkbox ist nicht erlaubt. Unternehmen drohen bei einer Nichtbeachtung hohe Bußgelder der Datenschutzbehörden.

Was versteht man unter notwendigen Cookies?

Manche Cookies sind jedoch für den Betrieb einer Webseite erforderlich. Diese werden als '"notwendige Cookies'" bezeichnet. Auch über diese müssen Nutzerinnen und Nutzer informiert werden. Sie haben dann die Möglichkeit, nur die notwendigen Cookies zuzulassen. Doch was ist mit dem Begriff gemeint?

Es gibt keine klare Definition dazu, welche Cookies notwendig sind. Im Großen und Ganzen handelt es sich jedoch um Cookies, die technisch für den Betrieb einer Website und deren Funktionen erforderlich sind. Dazu gehören beispielsweise keine Tracking-Cookies. Sie tracken das Verhalten Ihrer Nutzerinnen und Nutzer über Google Analytics? Dafür benötigen Sie eine Einwilligung.

Das müssen Unternehmen auf Ihren Webseiten jetzt unbedingt beachten

Von dem Urteil des Bundesgerichtshofs sind nicht nur Anbieter von Online-Gewinnspielen, sondern alle Unternehmen betroffen. Datenschutzexperten raten daher jedem Unternehmen mit eigener Webseite die Überprüfung ihrer Cookies und des entsprechenden Einwilligungsprozesses.

Was benötigen Sie also auf Ihrer Unternehmenswebseite, um konform mit dem aktuellen Urteil zu sein bzw. was ist nun unzulässig?

  • Sie benötigen eine Einwilligung für alle nicht notwendigen Cookies.
  • Sie dürfen kein Banner verwenden, wo darauf hingewiesen wird, dass Nutzerinnen und Nutzer automatisch durch das Weitersurfen allen Cookies zustimmen.
  • Cookie-Banner dürfen keine vorangekreuzter Checkbox beinhalten.
  • Cookies müssen blockiert werden bzw. dürfen wirklich nicht gespeichert werden, bis Nutzerinnen und Nutzer eingewilligt haben.

Technische Umsetzung des Cookie-Banners

 

Doch wie lässt sich das in die Praxis umsetzen? Viele Unternehmen betreiben ihre Webseiten schon seit Jahren, ohne sich mit den technischen Einzelheiten der Programmierung auseinandergesetzt zu haben. Gerade in Kleinunternehmen fehlen oft die notwendigen IT-Kenntnisse.

Die rechtlichen Vorgaben des Bundesgerichtshofs können innerhalb eines sogenanntes Consent Tools umgesetzt werden. Damit werden Nutzerinnen und Nutzer über Cookies, Tracking und ihre Einwilligung informiert und das Tool kann direkt auf Ihre Webseite integriert werden. Diese Tools werden von zahlreichen Anbietern wie CookieFirst oder CookieBot kostenpflichtig im Netz angeboten.

Einfacher haben es da Kundinnen und Kunden von web4business. Branchenspezifische Webseiten von web4business enthalten bereits Cookie-Banner, die dem BGH-Urteil entsprechen. Lassen Sie sich kostenlos zu Ihrer Unternehmenswebseite und den richtigen Umgang mit Cookies beraten, um die Daten Ihrer Kundinnen und Kunden verantwortungsvoll und im Rahmen der DSGVO zu verarbeiten.