Diese rechtlichen Grundlagen gelten für jede Webseite

Die wichtigsten Grundlagen

Nicht nur aufgrund der DSGVO hat das Bewusstsein für Datenschutz und Urheberrecht in Sachen Internet in Deutschland in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Verstöße dagegen sind längst kein Kavaliersdelikt mehr und können mit hohen Geldstrafen einhergehen - auch dann, wenn Sie sich als Webseiten-Inhaber möglicher Vergehen gar nicht bewusst sind. Deswegen sollten Sie folgende Punkte unbedingt beachten:

Der richtige Name für Ihre Domain

Die Domain, also die Internetadresse Ihres Online Auftritts, können Sie frei wählen - theoretisch. Denn während früher das Prinzip des frühen Vogels galt, müssen heute einige Regeln beachtet werden. Vermeiden Sie innerhalb Ihrer Domain beispielsweise Namen, die einer bekannten Marke oder Firma ähneln, sonst kann diese Sie zur Herausgabe der Domain zwingen, weil Markenschutzrechte verletzt wurden. Also: Auch wenn Sie als Maler- und Lackierer Fielmann mit Nachnamen heißen, können Sie Ihre Domain nicht einfach '"www.fielmann.de'" nennen - mal abgesehen davon, dass diese Domain eh schon an den Optiker vergeben ist. Eine gute Alternative wäre in diesem Fall die Verknüpfung mit anderen Eigenschaften, wie beispielsweise Ihrem Standort: '"www.maler-buxtehude.de'". Recherchieren Sie vor Ihrer Wahl im Internet, welche Domains bereits existieren.

Verwendung von Bildern, Videos und Grafiken

Alle grafischen Erzeugnisse unterliegen dem Urheberrecht, das heißt, Sie können diese nicht einfach aus dem Internet kopieren und auf Ihrer Webseite einfügen. Das geht vielleicht in neun von zehn Fällen gut, kann für Sie im schlimmsten Fall aber auch vor einem Gericht enden.

Können Sie nicht zweifellos abklären, wer der Urheber eines Bildes oder Videos ist und dementsprechend Erlaubnis zur Nutzung dessen einholen, sollten Sie lieber ganz darauf verzichten. Ausweichen können Sie stattdessen auf Plattformen wie Shutterstock und Co., die wir Ihnen in diesem Artikel vorstellen. Noch besser: Sie nutzen eigene Bilder, die Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter zeigen, das wirkt eh authentischer als jedes Stock-Bild.

Impressumspflicht - für jedermann?

Sofern Ihre Webseite einen kommerziellen Zweck verfolgt - ja! Dabei handelt es sich um eine generelle Herkunftsangabe in Publikationen, Presseerzeugnissen und eben auch bei Webseiten über die Herkunft der Inhalte und wer dafür verantwortlich ist. \u00a75 des Telemediengesetzes (TMG) schreibt vor, dass die Verantwortlichen mit vollem Namen genannt werden und die Informationen des Impressums leicht zugänglich sein müssen. Kommerziell ist Ihre Webseite übrigens auch dann, wenn Sie Werbeanzeigen auf Ihrer Seite platzieren.

Der umstrittene Disclaimer

Disclaimer ist der Fachausdruck für einen Haftungsausschluss im Internetrecht. Ursprünglich stammt der Begriff aus dem Englischen und bedeutet übersetzt '"abstreiten\". Viele Webseiten-Betreiber nutzen ihn, um sich von dem Inhalt von Seiten, auf die sie selbst verlinken, zu distanzieren. Ganz so einfach geht das aber nicht und in den vergangenen zehn Jahren entstanden jede Menge Stilblüten bei den Disclaimern im World Wide Web. Dementsprechend wurde viel darüber diskutiert, wie ein '"guter\" oder '"richtiger\" Disclaimer aussehen sollte oder ob es überhaupt Sinn macht, einen solchen auf der eigenen Webseite zu haben.

Stolperfalle Datenschutz

 

2019 sorgte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGh) bezüglich der Speicherung sogenannter Cookies für Aufregung - und teils auch Verwirrung. Fakt ist: Sie müssen die Besucher Ihrer Webseite informieren, wenn Sie eine Speicherung der Nutzerdaten vornehmen, die über die grundsätzlichen Daten hinausgehen. Fakt ist auch, der Nutzer muss aktiv in die Speicherung der Cookies einwilligen. Darüber hinaus können Sie sich auf mehreren juristischen Webseiten kostenlos eine Datenschutzerklärung erstellen lassen, die dem Nutzer nach dem Aufrufen Ihrer Seite angezeigt wird. Eine Datenschutzerklärung benötigen Sie übrigens auch, wenn Sie einen kostenlosen Newsletter über Ihre Webseite anbieten.\u00a0

Dies ist natürlich nur ein erster Einblick in die rechtlichen Grundlagen, denen jede Webseite unterliegt. Finden Sie hier tiefergehende Folge-Artikel:

Abmahnungsgrund Impressum? So sichern Sie sich ab!

Disclaimer auf Webseiten: Sinnvoll oder nicht?

DSGVO - diese Pflichten haben Sie als Unternehmer

Die rechtliche Absicherung ist ein Muss für jede Webseite. Bei web4business können Sie sich jetzt unverbindlich beraten lassen und sichergehen, dass Ihre Webseite die rechtlichen Vorgaben erfüllt. Erfahren Sie außerdem, was Ihre Webseite noch alles kann.

 

 

Die wichtigsten Grundlagen

Nicht nur aufgrund der DSGVO hat das Bewusstsein für Datenschutz und Urheberrecht in Sachen Internet in Deutschland in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Verstöße dagegen sind längst kein Kavaliersdelikt mehr und können mit hohen Geldstrafen einhergehen - auch dann, wenn Sie sich als Webseiten-Inhaber möglicher Vergehen gar nicht bewusst sind. Deswegen sollten Sie folgende Punkte unbedingt beachten:

Der richtige Name für Ihre Domain

Die Domain, also die Internetadresse Ihres Online Auftritts, können Sie frei wählen - theoretisch. Denn während früher das Prinzip des frühen Vogels galt, müssen heute einige Regeln beachtet werden. Vermeiden Sie innerhalb Ihrer Domain beispielsweise Namen, die einer bekannten Marke oder Firma ähneln, sonst kann diese Sie zur Herausgabe der Domain zwingen, weil Markenschutzrechte verletzt wurden. Also: Auch wenn Sie als Maler- und Lackierer Fielmann mit Nachnamen heißen, können Sie Ihre Domain nicht einfach '"www.fielmann.de'" nennen - mal abgesehen davon, dass diese Domain eh schon an den Optiker vergeben ist. Eine gute Alternative wäre in diesem Fall die Verknüpfung mit anderen Eigenschaften, wie beispielsweise Ihrem Standort: '"www.maler-buxtehude.de'". Recherchieren Sie vor Ihrer Wahl im Internet, welche Domains bereits existieren.

Verwendung von Bildern, Videos und Grafiken

Alle grafischen Erzeugnisse unterliegen dem Urheberrecht, das heißt, Sie können diese nicht einfach aus dem Internet kopieren und auf Ihrer Webseite einfügen. Das geht vielleicht in neun von zehn Fällen gut, kann für Sie im schlimmsten Fall aber auch vor einem Gericht enden.

Können Sie nicht zweifellos abklären, wer der Urheber eines Bildes oder Videos ist und dementsprechend Erlaubnis zur Nutzung dessen einholen, sollten Sie lieber ganz darauf verzichten. Ausweichen können Sie stattdessen auf Plattformen wie Shutterstock und Co., die wir Ihnen in diesem Artikel vorstellen. Noch besser: Sie nutzen eigene Bilder, die Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter zeigen, das wirkt eh authentischer als jedes Stock-Bild.

Impressumspflicht - für jedermann?

Sofern Ihre Webseite einen kommerziellen Zweck verfolgt - ja! Dabei handelt es sich um eine generelle Herkunftsangabe in Publikationen, Presseerzeugnissen und eben auch bei Webseiten über die Herkunft der Inhalte und wer dafür verantwortlich ist. \u00a75 des Telemediengesetzes (TMG) schreibt vor, dass die Verantwortlichen mit vollem Namen genannt werden und die Informationen des Impressums leicht zugänglich sein müssen. Kommerziell ist Ihre Webseite übrigens auch dann, wenn Sie Werbeanzeigen auf Ihrer Seite platzieren.

Der umstrittene Disclaimer

Disclaimer ist der Fachausdruck für einen Haftungsausschluss im Internetrecht. Ursprünglich stammt der Begriff aus dem Englischen und bedeutet übersetzt '"abstreiten\". Viele Webseiten-Betreiber nutzen ihn, um sich von dem Inhalt von Seiten, auf die sie selbst verlinken, zu distanzieren. Ganz so einfach geht das aber nicht und in den vergangenen zehn Jahren entstanden jede Menge Stilblüten bei den Disclaimern im World Wide Web. Dementsprechend wurde viel darüber diskutiert, wie ein '"guter\" oder '"richtiger\" Disclaimer aussehen sollte oder ob es überhaupt Sinn macht, einen solchen auf der eigenen Webseite zu haben.

Stolperfalle Datenschutz

 

2019 sorgte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGh) bezüglich der Speicherung sogenannter Cookies für Aufregung - und teils auch Verwirrung. Fakt ist: Sie müssen die Besucher Ihrer Webseite informieren, wenn Sie eine Speicherung der Nutzerdaten vornehmen, die über die grundsätzlichen Daten hinausgehen. Fakt ist auch, der Nutzer muss aktiv in die Speicherung der Cookies einwilligen. Darüber hinaus können Sie sich auf mehreren juristischen Webseiten kostenlos eine Datenschutzerklärung erstellen lassen, die dem Nutzer nach dem Aufrufen Ihrer Seite angezeigt wird. Eine Datenschutzerklärung benötigen Sie übrigens auch, wenn Sie einen kostenlosen Newsletter über Ihre Webseite anbieten.\u00a0

Dies ist natürlich nur ein erster Einblick in die rechtlichen Grundlagen, denen jede Webseite unterliegt. Finden Sie hier tiefergehende Folge-Artikel:

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Die rechtliche Absicherung ist ein Muss für jede Webseite. Bei web4business können Sie sich jetzt unverbindlich beraten lassen und sichergehen, dass Ihre Webseite die rechtlichen Vorgaben erfüllt. Erfahren Sie außerdem, was Ihre Webseite noch alles kann.