Haben Arbeitnehmer ein Recht auf Homeoffice?

Das Urteil gibt Unternehmen und Nutzern endlich Klarheit und Rechtssicherheit im Umgang mit Cookies&quot

Cookies dürfen nur mit aktiver Zustimmung gesammelt werden

Das haben Sie bestimmt auch schon erlebt: Sie besuchen eine Webseite und das Cookie-Banner taucht auf. Welche Daten von Ihnen gesammelt werden, ist bereits durch einen Haken voreingestellt. Weil Sie einfach nur den Inhalt lesen wollen, klicken Sie automatisch auf '"Einstellungen speichern\".

Cookies werden verwendet, um das Verhalten von Nutzerinnen und Nutzern im Internet zu erfassen und ein Nutzerprofil zu erstellen. Anhand dessen kann zielgerichtete Werbung geschaltet werden. Der Bundesgerichtshof hat nun jedoch entschieden, dass Nutzerinnen und Nutzer eine aktive Zustimmung für die Verarbeitung ihrer Daten geben müssen. Das sei durch einen voreingestellten Haken nicht gewährleistet. Bereits der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte dieses Vorgehen für unzulässig erklärt.

Bundesgerichtshof ist gegen Voreinstellungen

Hintergrund des Urteils war ein Gerichtsstreit zwischen eines Online Gewinnspiel-Anbieters, Planet49, und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen. Nutzerinnen und Nutzer von Planet49 sahen bei der Teilnahme eines Gewinnspiels einen Text, der bereits mit einem Häkchen versehen war, indem sie dem Setzen von Cookies zu Werbezwecken zustimmten. In einem anderen Text ging es um das Einverständnis mit Werbung per Post, Telefon, E-Mail oder SMS. Zwar ließ sich das erste manuell entfernen, doch eines der beiden Häkchen musste gesetzt werden, um überhaupt teilzunehmen. Das sei nicht zulässig.

Das bedeutet das BGH-Urteil für Ihre Webseite

 

Der Verband der Internetwirtschaft äußerte sich positiv zu dem Gerichtsurteil: '"Das Urteil gibt Unternehmen und Nutzern endlich Klarheit und Rechtssicherheit im Umgang mit Cookies'", sagte Geschäftsführer Alexander Rabe. Doch es gab auch kritische Stimmen, beispielsweise vom Branchenverband Bitkom. Denn das Urteil bedeute viel Aufwand für Webseitenbetreiber und Nerven für Nutzerinnen und Nutzer. Alle nicht unbedingt erforderlichen Cookies dürften jetzt nur noch mit einer aktiven Einwilligung verwendet werden.

Doch Cookies sind nicht die einzige Tracking-Möglichkeit für Ihre Online Marketingmaßnahmen. Haben Sie sich schon mal mit dem Thema Cookieless Tracking beschäftigt?

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