Keine Clickbait Werbung mehr bei Google Ads ab Juli

Unternehmen dürfen auf Google Ads nicht mehr mit sensationsheischenden Texten oder Bildern werben. Was steckt hinter dem Begriff Clickbaiting und was müssen Werbetreibende jetzt beachten?

Was ist Clickbaiting?

Als Clickbaiting wird eine Strategie bezeichnet, die häufig von Werbetreibenden eingesetzt wird, um mehr Klicks zu generieren. '"Bait\" ist das englische Wort für Köder - Die Klicks der User werden also durch reißerische Überschriften oder Bilder geködert. User werden zum Beispiel durch die vermeintliche Enthüllung eines Skandals oder das Anpreisen einer spektakulären Neuigkeit zum Klicken animiert. Häufig steckt jedoch hinter der packenden Fassade nur mäßig interessanter Inhalt. Klicks und somit Werbeeinnahmen können mit Clickbaiting jedoch erhöht werden.

Clickbaiting auf Google Ads

Diese irreführende Strategie wird im Internet schon lange kritisch gesehen. Jetzt möchte Google aktiv dagegen vorgehen. Ab Juli 2020 werden die Richtlinien von Google Ads verschärft, sodass Clickbait Ads ausgeschlossen werden. Damit soll der Fokus auf Nutzerfreundlichkeit liegen und mehr Seriosität in den Anzeigenmarkt gebracht werden. Werbetreibende sollen nicht mehr in der Lage sein, negative Emotionen in den Usern zu erzeugen, um damit Einnahmen zu generieren.

Diese Anzeigen werden ab Juli ausgeschlossen

Um welche Anzeigen handelt es sich jetzt konkret und worauf müssen Werbetreibende achten, um nicht unbeabsichtigt Clickbaiting zu betreiben? Um so wenig Raum wie möglich der Interpretation zu überlassen, unterscheidet Google in einer neuen Richtlinie zwei Kategorien:

  1. Anzeigen, in denen Clickbait-Taktiken oder reißerische Texte oder Bilder verwendet werden, um Zugriffe zu generieren. Hier werden als Beispiele Behauptungen über Geheimnisse oder Skandale angeführt mit Formulierungen wie '"Finden Sie es hier heraus\" oder '"Das glauben Sie nie\".
  2. Anzeigen, in denen negative Lebensereignisse wie Tod, Unfälle, Krankheit, Verhaftung oder Insolvenz verwendet werden, um Angst, Schuldgefühle oder andere stark negative Gefühle zu schüren und damit Druck auf die Nutzenden aufzubauen, unverzüglich zu handeln. Hier werden beispielhaft Anzeigen genannt, die drängen ein Produkt oder eine Dienstleistung zu kaufen, um sich vor Schaden zu schützen. Produktwerbung mit schwerem Leid, Schmerz oder Angst sind ebenfalls unzulässig.

 

Es bleibt abzuwarten, wie Google tatsächlich in den nächsten Monaten gegen diese Art von Anzeigen vorgehen wird. Für Unternehmen ist es wichtig, die eigenen Google Ads zu überprüfen und sicherzustellen, dass Sie keine unzulässigen Inhalte verwenden. Ihnen fehlt die Zeit oder das nötige Know-How? Bei Dienstleistern wie web4business sind Sie gut aufgehoben - Hier haben Sie die Möglichkeit auch mit kleinen Budgets zielgerichtete und vor allem seriöse Anzeigen zu schalten, um Ihren Online Marketing Auftritt zu optimieren. Lassen Sie sich kostenlos und unverbindlich beraten und finden Sie heraus, was für Ihr Unternehmen alles möglich ist.