Transparency and Consent Framework tritt in Kraft – Tipps für Kleinunternehmen

Am 15. August ist das “Transparency and Consent Framework 2.0” in Kraft getreten. Unternehmen, die weiterhin Nutzerdaten zu Marketingzwecken erheben wollen, müssen die aktive Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer einholen.

Transparency and Consent Framework - Das steckt dahinter

Das sogenannte Transparency and Consent Framework (TCF) wurde vor einigen Tagen auf die Version 2.0 aktualisiert. Bei dem TCF handelt es sich um einen gemeinschaftlichen Standard des Branchenverbands Interactive Advertising Bureau Europe (IAB). Der Standard soll Nutzerinnen und Nutzern mehr Kontrolle über die Verwendung ihrer Daten im Netz geben. Generell soll der Verarbeitungsprozess persönlicher Daten transparenter werden.

Die erste Version des TCF hatte bereits zum Ziel, einen gemeinsamen Standard für die Erhebung und Verarbeitung persönlicher Daten zu schaffen, der DSGVO- und Eprivacy-konform ist.

Transparentere Datenverarbeitung mit dem TCF 2.0

Seit dem 15. August gilt nun die neue Version des TCF - das TCF 2.0. Das Framework wurde speziell für Werbetreibende entwickelt, sodass sie weiterhin Marketing über Kanäle wie Google, Taboola oder Criteo betreiben können. Hierbei geht es um den Austausch von Daten zwischen einem Publisher und den Drittanbietern. Dieser ist nur möglich, wenn Publisher selbst beweisen können, dass sie die aktive Einstimmung der Nutzerinnen und Nutzer zu der Datenverarbeitung eingeholt haben. Dafür ist eine sogenannte Consent-Management-Platform nötig. Über diese Plattform wird beispielsweise das Privacy-Banner auf der Webseite eingeblendet, sobald neue Nutzerinnen und Nutzer die Seite besuchen.

Bisher umfasste die Einwilligung auf dem Privacy-Banner alle Marketingmaßnahmen. Nun sollen Nutzerinnen und Nutzer jedoch im Detail sehen können, welche Drittanbieter ihre Daten auf welche Weise verarbeiten werden. Die Privatsphäre-Einstellungen können für jeden Drittanbieter einzeln angepasst werden. Das TCF 2.0 unterscheidet zwischen zehn verschiedenen Datenverarbeitungszwecken.

Tipps für Kleinunternehmen

Was müssen Unternehmen nun nach der Einführung der Version 2.0 des TFC unternehmen? Mit dem Update wird die erste Version automatisch nicht mehr unterstützt- Stellen Sie also sicher, dass Sie Ihre Webseite bereits auf das TCF 2.0 umgestellt haben. Haben Sie noch gar keine Consent-Management-Plattform für Ihre Webseite, sollten Sie sich zeitnah über Anbieter informieren.

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