So können Unternehmen jetzt Kurzarbeit beantragen

Harte Zeiten für die Wirtschaft: Viele Unternehmen müssen derzeit Kurzarbeit für ihre Mitarbeiter anmelden. Ob das auch für Ihre Firma in Frage kommt und was Sie dabei beachten sollten:

Was bedeutet Kurzarbeit?

Kurzarbeit beschreibt die vorübergehende Verringerung der im Arbeitsvertrag festgelegten Arbeitszeit. Sie kann die gesamte Belegschaft oder nur einen Teil dieser betreffen. Der Grund für die Einführung von Kurzarbeit ist in der Regel ein erheblicher Arbeitsausfall. So sind derzeit viele Unternehmen zur Anmeldung von Kurzarbeit gezwungen, da sie aufgrund der Corona-Pandemie entweder ihre Produktion einstellen, das Geschäft schließen mussten oder keine Aufträge mehr erhalten. Ohne die Möglichkeit der Kurzarbeit wäre der mit der Krise einhergehende, ohnehin massive wirtschaftliche Schaden, weitaus größer als ohnehin schon.

Eine Verringerung der Arbeitszeit bringt ebenso eine Verringerung des Einkommens mit sich. Das sogenannte Kurzarbeitergeld kann entstandene Entgeltausfälle um bis zu 60% des Nettolohns ausgleichen.

In welchen Fällen darf das Kurzarbeitergeld beantragt werden?

Einen Antrag auf Kurzarbeitergeld können Sie stellen, wenn

  1. ein Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10% für mindestens 10% Ihrer Angestellten entsteht.
  2. Sie in Ihrer Firma mindestens einen Angestellten beschäftigen.
  3. die persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden und
  4. Sie den Arbeitsausfall schriftlich bei der Agentur für Arbeit angezeigt haben.

Was müssen Kleinunternehmer beachten?

Da die meisten kleinen Unternehmen keinen Betriebsrat haben, müssen Ihre Mitarbeiter der Einführung der Kurzarbeit zustimmen. Dies müssen Sie in Form einer schriftlichen Einverständniserklärung nachweisen können. Zudem muss diese Vereinbarung folgende Punkte beinhalten:

  • Beginn und Ende der Kurzarbeit
  • Verteilung der verkürzten Arbeitszeit
  • Eventuelle Überstunden der Arbeitnehmer
  • Grundsätzliche Regelungen von Rechten und Pflichten

Haben Ihre Angestellten noch Resturlaub, muss dieser erst genommen werden. Danach wird das Kurzarbeitergeld nach Antrag für den jeweiligen Anspruchszeitraum (Kalendermonat) gewährt. Die Einführung sowie Beendigung können sehr kurzfristig geschehen. Insgesamt kann das Kurzarbeitergeld für bis zu 12 Monate bezogen werden.

Kurzarbeit ist also eine gute Möglichkeit, um Arbeitsplätze zu sichern und Ihr Unternehmen in Zeiten der Corona-Krise am Laufen zu halten. Mehr Informationen zu dem Thema finden Sie unter den folgenden Links:

 

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