Corona-Hilfen für Kleinunternehmen: Kurzarbeitergeld und Überbrückungshilfen verlängert

Die Bundesregierung will Kleinunternehmen in der Coronakrise weiterhin unterstützen. Dafür wird nun das Kurzarbeitergeld verlängert und Unternehmen können länger von Überbrückungshilfen Gebrauch machen.

Kurzarbeitergeld wird bis 2021 verlängert

Diese Woche hat die Große Koalition entschieden, die staatlichen Corona-Hilfen ausweiten. Kurzarbeitergeld soll weiterhin verfügbar bleiben, sodass Unternehmen, die von Arbeitsausfall betroffen sind, keine Mitarbeitenden entlassen müssen. Die Jobs werden mithilfe von Kurzarbeitergeld abgesichert, das nun bis zu zwei Jahre bezogen werden kann. Unternehmen können für ihre Beschäftigten noch bis zum 31.12.2021 Kurzarbeit beantragen.

Die Bundesagentur für Arbeit schätzt, dass im Juni über 4,5 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld bezogen haben. Der Höchststand war im März und April erreicht - Zu Zeiten des Shutdowns waren 6,7 Millionen Menschen auf Kurzarbeit.

Wie funktioniert Kurzarbeit?

Mit Kurzarbeit können Unternehmen ihre Mitarbeitenden in der Coronakrise weiter beschäftigen und bezahlen, ohne das volle Gehalt selbst zahlen zu müssen. Der Staat ersetzt 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns - bei Eltern sind es sogar 67 Prozent. Im Jahr 2020 wurden folgende Regelungen festgelegt: Wurde die Arbeit um mehr als die Hälfte verringert, erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom vierten Kurzarbeits-Monat an (gerechnet ab März 2020) 70 Prozent des ausfallenden Lohns, ab dem siebten Monat 80 Prozent. Beantragt werden kann das Kurzarbeitergeld online über die zuständige Agentur für Arbeit.

Überbrückungshilfen für Kleinunternehmen bis Ende 2020

 

Überbrückungshilfen sind eine weitere Möglichkeit für Kleinunternehmen, um sich während der Coronakrise über Wasser zu halten. Bei den Hilfen handelt es sich um Zuschüsse, die Unternehmen zu ihren Betriebskosten beantragen können. Die Überbrückungshilfen gelten vor allem für kleine und mittelständige Unternehmen - Pro Unternehmen stehen maximal 150.000 Euro für drei Monate zur Verfügung. Als Voraussetzung für die Hilfen sind ein Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent in den Monaten April und Mai 2020 gegenüber dem Vorjahr. Die Überbrückungshilfen können nun bis zum Ende des Jahres 2020 beantragt werden.