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Kleine und mittlere Unternehmen, die von der Corona-Krise stark betroffen waren, sollen von der Bundesregierung weiterhin Unterstützung erhalten: die sogenannten Überbrückungshilfen.

Was sind Überbrückungshilfen?

Anfang Juni hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung ein neues Programm zur Existenzsicherung kleiner und mittelständischer Unternehmen bei Corona-bedingten Umsatzausfällen beschlossen. Diese Überbrückungshilfen sollen nach Auslauf der Soforthilfen greifen und für die Monate Juni bis August ausbezahlt werden. Bei dem Betrag handelt es sich um nicht rückzahlbare Betriebskostenzuschüsse von bis zu 150.000 Euro.

Die Überbrückungshilfen sind branchenübergreifend ausgelegt, legen jedoch ein besonderes Augenmerk auf die folgenden Gewerbe, die besonders von der Corona-Krise betroffen sind:

  • Hotel- und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars
  • als Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten wie Jugend\u00adherbergen, Schullandheime, Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen Jugendaustauschs, Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • Reisebüros
  • Profisportvereinen der unteren Ligen
  • Schausteller
  • Unternehmen der Veranstaltungslogistik
  • Unternehmen im Bereich um Messeveranstaltungen

Welche Unternehmen können ein Antrag auf Überbrückungshilfen stellen?

Die Überbrückungshilfen sollen vor allem Solo-Selbstständigen sowie kleinen und mittleren Unternehmen aller Branchen zugutekommen. Das gilt ebenfalls für Online-Händler. Das Programm soll nach jetzigem Stand auch für die Unternehmen verfügbar sein, die bereits eine Soforthilfe der Bundesregierung erhalten haben.

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Branchen. Voraussetzung ist, dass die Umsätze Corona-bedingt im April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 gesunken sind. Die Umsatzrückgänge müssen Juni bis August 2020 um mindestens 50 Prozent andauern.

Handelt es sich um ein junges Unternehmen, dass erst nach April 2020 gegründet wurde, können die Monate November bis Dezember 2019 für den Vergleich herangezogen werden.

Wie hoch sind die staatlichen Hilfen?

Insgesamt sollen der Bundesregierung für das Programm 25 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Der maximale Betrag, den Unternehmen für drei Monate erhalten können liegt bei 150.000 Euro. Unternehmen mit bis zu fünf Angestellten sollen 9.000 Euro erhalten, während Unternehmen mit bis zu zehn Angestellten 15.000 Euro zusteht.

Das Geld kommt unter anderem aus den ungenutzten Soforthilfen. Hier waren 50 Milliarden Euro angesetzt, von denen nur 13 Milliarden ausgezahlt worden.

Wo kann der Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt werden?

Derzeit sind noch keine verbindlichen Richtlinien für das Programm veröffentlicht worden. Das heißt, Anträge können derzeit noch nicht gestellt werden, sollen jedoch bis zum 31. August 2020 zugänglich sein.

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