Rechtsfalle Social Media: Das müssen Sie beachten

Ebenso wie bei Ihrer Webseite gibt es in der Welt der sozialen Netzwerke einige rechtliche Grundlagen zu berücksichtigen. Die wichtigsten Basics stellen wir Ihnen in diesem und einem weiteren Artikel vor.

 

Solch ein Social Media Profil für Ihr Unternehmen ist eine tolle Sache: Sie stärken die Beziehung zu Ihren Kunden, Ihr positives Unternehmensbild und können neue Zielgruppen für sich erschließen. Doch können Sie klar benennen, was Sie als Unternehmer auf Facebook und anderen Plattformen dürfen und was nicht?

Viele Unternehmer kennen sich in den Grauzonen des Internetrechts, insbesondere bei Social Media, kaum aus. Und mal ehrlich - wer hat schon Zeit und Lust, sich all die AGBs durchzulesen und auf für sich rechtlich relevante Punkte hin zu durchforsten? Deswegen haben wir das Wichtigste für Sie zusammengefasst!

 

1. Urheberrecht: Vorsicht bei fremden Inhalten!

Veröffentlichen Sie auf Ihren Social Media Profilen ausschließlich eigene Fotos, Videos und selbstgeschriebene Texte? Dann sind Sie auf der sicheren Seite. Ansonsten gilt: Sobald Sie Content, also Bilder, Videos, Texte etc., von anderen Personen auf den sozialen Medien verwenden, benötigen Sie deren Zustimmung. In jedem Fall müssen Sie aber immer kenntlich machen, von wem besagter Content stammt. So schreibt es das Urhebergesetz vor. Das wird besonders im Kontext von sogenannten Stock Fotos relevant. Das sind Fotos, die Sie aus einer Datenbank mit lizenzfreien oder aber kostenpflichtigen Bildern heruntergeladen haben. Diese dürfen laut den AGBs der Datenbanken nicht ohne Weiteres an Dritte weitergegeben werden. Diese dritte Partei ist aber z.B. Facebook, das es sich nach seinen eigenen Nutzungsbedingungen vorbehält, die Bilder für eigene Zwecke zu verwenden, die auf der Plattform hochgeladen werden.

2. Datenschutz: Schützen Sie Ihre Kunden und deren Daten!

Seit der DSGVO ist der Datenschutz der Internetnutzer im Zusammenhang mit Sozialen Medien ein sehr umstrittenes und sensibles Thema. Als Unternehmen betrifft Sie das vor allem, wenn Sie sogenannte Social Media Buttons auf Ihrer Webseite integriert haben. Ist der Besucher Ihrer Webseite zur selben Zeit auch auf Facebook eingeloggt und klickt auf Ihrer Seite auf den Social Media Button, um Ihrem Unternehmen einen Like zu geben, können seine Aktivitäten von Facebook getrackt werden. Daher ist es ratsam, '"2-Klick-Buttons\" für die Social Media Links auf Ihrer Webseite zu verwenden. Mit diesen schaltet der Nutzer beim ersten Klick den Social Media Kanal frei und mit dem zweiten Klick erhalten Sie seinen Like.

3. Impressum: Braucht mein Social Media Profil ein Impressum?

 

Ein klares Ja - auch für Ihre Social Media Profile ist ein Impressum unerlässlich. Andernfalls droht eine Abmahnung inklusive Geldstrafe. In das Impressum gehören neben Ihrem vollständigen Namen, Anschrift, E-Mail Adresse und Telefonnummer auch die Rechtsform Ihres Unternehmens, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und wenn möglich auch ein Registereintrag. Auf Facebook gibt es für Unternehmensprofile beispielsweise extra Textfelder, wo Sie das Impressum eintragen können und Facebook sorgt anschließend dafür, dass dieses für die Nutzer leicht zugänglich ist. Sie können aber alternativ auch einfach das Impressum Ihrer Webseite dort verlinken.

Im zweiten Teil erfahren Sie weiteres Wissenswertes zu den Themen Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht und Meinungsfreiheit in Bezug auf Social Media Plattformen.